Für Rechtsberatungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
aus 1973 hat zum Ziel die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie den umfassenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
aus 1996 zur Umsetzung europäischer Arbeitsschutzrichtlinien hat zum Ziel eine weitere Verbesserung und Konkretisierung des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
aus 2008 mit grundlegenden Änderungen 2013 legt in Abhängigkeit von den tatsächlichen Arbeitsplatzbedingungen fest, bei welchen konkreten Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge vom Arbeitgeber zu veranlassen (Pflichtvorsorge), anzubieten (Angebotsvorsorge) oder zu ermöglichen (Wunschvorsorge) ist.
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Aus 2011 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz für die Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallkassen in Abhängigkeit von der Betriebsart und -größe.